- Der NLV Kreis Helmstedt bietet anderen Verbänden und Vereinen an die folgenden Geräte entgeltlich zu nutzen:
A. Windmesser
B. mobiles Kartenlesegerät - Für die Nutzung der Geräte ist eine vorherige Beantragung notwendig. Diese ist formlos per e-Mail zu stellen an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Unter Beachtung von Punkt 6. wird eine Zusage der Benutzung der Geräte erteilt.
- Die Bedienung der Geräte kann entweder selbstständig durch den nutzenden Verband / den nutzenden Verein erfolgen; in diesem Fall werden die, nach der Rückgabe der Geräte festgestellten Mängel durch einen unsachgemäßen Gebrauch, entstehenden Kosten den Nutzer zusätzlich zu den Gebühren nach Punkt 7 in Rechnung gestellt.
- Oder alternativ können die Geräte durch einen vom NLV Kreis Helmstedt benannten Bediener bedient werden; in diesem Fall ist für den benannten Bediener eine Fahrtkostenentschädigung (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer) und das
Kampfrichtertagegeld der Veranstaltung (mindestens jedoch 10,- EUR) durch den Nutzenden zu bezahlen. Die Abrechnung hierüber (Punkt 4. B)) erfolgt direkt mit dem Bediener.
- Die Geräte sind bei selbständiger Nutzung grds. selbst von einem vom NLV Kreis Helmstedt mitgeteilten Lagerort abzuholen und nach der Benutzung auch dorthin wieder zurück zu bringen. Eine andere Absprache ist in geeigneten Fällen möglich. Im Fall der Nutzung mit einem durch den NLV Kreis Helmstedt benannten Bediener bringt dieser die Geräte mit.
- Für die Nutzung der Geräte ist folgende Priorisierung zu beachten:
1) Veranstaltungen des NLV Kreis Helmstedt
2) Kinder- und Jugendsportfest von Vereinen des NLV Kreis Helmstedt
3) Weitere Veranstaltungen von Vereinen des NLV Kreis Helmstedt
4) Veranstaltungen von Vereinen aus dem NLV Bezirk Braunschweig
5) Veranstaltungen von anderen Vereinen
Zusagen zur Nutzung der Geräte nach Nr. 3) bis 5) werden erst erteilt sobald die Termine der unter Nr. 1) und 2) genannten Veranstaltungen feststehen. - Für die Nutzung der Geräte fallen folgende Gebühren an:
A. Windmesser:
Nutzer Gebühr NLV Kreis Helmstedt 0,- € Verein aus dem NLV-Kreis Helmstedt … für Kinder- und Jugendsportfeste 0,- € ... für andere Veranstaltungen 0,- € Anderer Verein / Verband 20,-€
B. Mobiles KartengerätNutzer Gebühr NLV Kreis Helmstedt 0,- € Verein aus dem NLV-Kreis Helmstedt … für Kinder- und Jugendsportfeste 0,- € ... für andere Veranstaltungen 0,- € Anderer Verein / Verband 10,-€
Die durch den Betreiber des mobilen Kartenlesegeräts erhobenen Gebühren für jede einzelne Transaktion werden durch den NLV Kreis Helmstedt getragen.
Neben den in den vorstehenden Tabellen genannten Gebühren, entstehen evtl. weitere Kosten (vgl. Punkt 4. und Punkt 9.) - Für die Nutzungsgebühren nach Punkt 7. wird durch den NLV Kreis Helmstedt den nutzenden Verband / Verein innerhalb von 2 Wochen nach dem Veranstaltungstag eine Rechnung ausgestellt. Bei evtl. zusätzlichen Kosten nach Punkt 4. und oder Punkt 9. erfolgt die Rechnungsstellung nach Ermittlung der zusätzlichen Kosten. Die Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen durch Überweisung auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung zu begleichen.
- Hinweise zur Nutzung der Geräte:
Sollte eine Einweisung in die Geräte gewünscht sein, ist dies explizit bei der Beantragung nach Punkt 2. zu benennen. Dadurch dem NLV Kreis Helmstedt entstehende Kosten (einschließlich evtl. Fahrtkostenentschädigung) sind zusätzlich vom Nutzer zu zahlen. Eine weitere Unterstützung (vor Ort und auch fernmündlich) zur Nutzung der Geräte während der Veranstaltung kann bei selbstständiger Nutzung durch den NLV Kreis Helmstedt nicht sichergestellt werden.
A. Windmesser
Der Windmesser kann zusammen mit einem ca. 25m langen Kabel (geeignet für vertikale Sprünge) und / oder einer 100m Kabeltrommel (geeignet für Läufe) genutzt werden. Sollte keine konkrete Auswahl bei der Beantragung genannt
werden, wird der Windmesser mit beiden Kabellängen zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden für das Bedienterminal 6 AA-Batterien benötigt. Diese sind in der Nutzung eingeschlossen. Zusätzlich werden 6 Ersatz-AA-Batterien zur
Verfügung gestellt. Es sind in jedem Fall alle 12 Batterien wieder zurück zu geben.
B. Mobiles Kartenlesegerät
Für die Nutzung des mobilen Kartelesegerätes wird eine Software auf einem mobilen Endgerät (mit IOS- oder Android-Betriebssystem) benötigt. Bei selbstständiger Nutzung des Gerätes ist die Software eigenständig auf dem mobilen Endgerät zu installieren und eine Kopplung mit dem mobilen Kartenlesegerät herzustellen.
Durch den NLV Kreis Helmstedt wird kein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt. - Der NLV Kreis Helmstedt stellt dem nutzenden Verband / Verein die Geräte in einem
funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Der NLV Kreis Helmstedt übernimmt jedoch keine
Haftung für Schäden jeglicher Art durch einen evtl. Ausfall der Geräte. Bei Nutzung mit
einem durch den NLV Kreis Helmstedt benannten Bediener wird dieser Versuchen den
Ausfall möglichst schnell zu beheben; ein Erfolg während der Veranstaltung kann jedoch
nicht garantiert werden. - Mit der Beantragung der Nutzung eines Gerätes nach Punkt 2. dieser Ordnung erkennt der Nutzende diese Ordnung uneingeschränkt an
Helmstedt, Juni 2025
für den NLV Kreis Helmstedt
G. Sievert (1. Vorsitzende)