Allgemeine Bestimmungen für alle Ausschreibungen der Kreismeisterschaften

Soweit in den einzelnen Ausschreibungen keine anderslautenden Angaben enthalten sind, gelten folgende Bestimmungen:

1. Veranstalter

Niedersächsischer Leichtathletik Verband (NLV) -Kreis Helmstedt e.V. für die Hauptveranstaltungen.

Das sind die Veranstaltungen KM Cross, Einzel und Mehrkampf.

Für alle anderen Veranstaltungen sind die ausrichtenden Vereine zuständig:

sie behalten das Startgeld und sind für Durchführung, Ergebnisliste und Urkunden verantwortlich.

Daneben gibt es noch die Meisterschaften, bei denen im Rahmen anderer Veranstaltungen eine zusätzliche Kreiswertung durchgeführt wird. Dies betrifft zurzeit hauptsächlich den Straßenlauf(siehe gesonderte Regelung)

2. Durchführung

Die Veranstaltungen des NLV-Kreis Helmstedt (Kreismeisterschaften und Mannschaftsmehrkämpfe) werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IBW) der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) und unter Anwendung der DLV -Mehrkampfwertung durchgeführt.

Ergänzend gilt folgende Vereinbarung:

Bei den Kreismeisterschaften der Jugend starten die Teilnehmer grundsätzlich in ihren Altersklassen.

Ausnahmen:
  • Der ältere Jahrgang der Jugend U14, darf ohne Einschränkung an den Meisterschaften der Jugend U14 teilnehmen, da für die Klasse U14 keine KM-Wettbewerbe ausgetragen werden.
  • In den Staffel - und Mannschaftswettbewerben ab der Klasse U16 darf der ältere Jahrgang einer Altersklasse, in der Jugend (U20 und U18) beide Jahrgänge einer Altersklasse, in der nächsthöheren Klasse starten, wenn mindestens ein Mannschaftsmitglied dieser höheren Klasse angehört.

3.Teilnahmerecht

Teilnehmen können in den jeweiligen Altersklassen alle Mitglieder eines Vereinsaus dem Kreis Helmstedt, der dem NLV Leichtathleten gemeldet hat. Die Startzulassung in der Altersklasse erfolgt nach der DLO. Eine Gastteilnahme von Athleten die nicht aus einem Verein des Kreises kommen ist möglich, darf aber den Ablauf der Veranstaltung nicht stören.

4.Meldungen

Meldungen sind bis zum angegebenen Meldeschlußmöglichst über das Online-Meldesystem http://www.ladv.de durzuführen oder wenn dies nicht möglich sein sollte formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nachmeldungen sind bis spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Bei zweitägigen Veranstaltungen jedoch nur am ersten Tag.

Bei Meisterschaften, die im Rahmen einer anderen Veranstaltung ausgeführt werden, dürfen am Veranstaltungstag keine Änderungen mehr Vorgenommen werden. Die Teilnehmer müssen dazu zu dieser Veranstaltung gemeldet sein.

5.Organisationsbeiträge

Der Organisationsbeitrag beträgt:

  Erwachsene Kinder und Jugendliche bis U20
je Einzelmeldung 3,00 € 2,00 €
je Staffelmeldung 3,50 e 2,50 €
je MK-Meldung 4,00 € 3,00 €

Wir behalten uns eine Anpassung der Beiträge für Gäste vor. Dies gilt im Besonderen bei elektrischer Zeitnahme!
Wer nachmeldet zahlt doppelt!
Für Meisterschaften , die im Rahmen anderer Veranstaltungen durchgeführt werden, wird ein Betrag von 1,00 € pro Meldung erhoben! Die Organisationsgebühren, bei denen der NLV Kreis Helmstedt Veranstalter ist, werden nicht vor Ort entrichtet, sondern über Sammelrechnungen. Dies gilt nicht für Gäste.

Bankverbindung NLV Kreis Helmstedt e.V:

Kto.DE80 2709 2555 4005 9189 00
Volksbank Wolfenbüttel eG

6.Stellplatz

Ein Stellplatz wird nicht eingerichtet. Die Teilnehmer werden rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs am Start bzw. am Wettkampfort aufgerufen.

7.Geräte

Geräte werden vom Veranstalter oder Ausrichter gestellt. Eigene Geräte können nach Überprüfung benutzt werden, sie müssen den Wettkampfbestimmungen entsprechen und allen Teilnehmern für die Dauer des Wettbewerbs zur Verfügung stehen.(Ausnahme: Stabhochsprungstäbe). Unter Corona Bedingungen sollten möglichst eigene Geräte benutzt werden.

8.Weiterkommen in Läufen

Vorläufe finden nicht mehr statt. Es gibt wenn nötig mehrere gleichberechtigte Zeitläufe.

9.Kampfrichter

Jeder Verein hat pro 5 angefangene Teilnehmer einen Kampfrichter zu stellen. Vereine, die diese Regelung nicht einhalten, werden zum Wettkampf nicht zugelassen. Die Organisationsbeiträge werden in diesem Falle nicht erstattet.

10.Haftung

Veranstalter und Ausrichter haften nicht bei Unfällen, Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.

 

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